Model Krankenversicherung | PKV Angebote  und Leistungen 2025

Private Krankenversicherung für Models, Fotomodels, Influencer u.a.

Model Krankenversicherung - Fotomodel Krankenversicherung
Model Krankenversicherung – Models und Fotomodels können sich entweder in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) oder in der PKV (Private Krankenversicherung) versichern

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht in einem der beiden Systeme GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) oder PKV (Private Krankenversicherung). Während Angestellte nur unter bestimmten Voraussetzungen in die PKV können und meistens in der GKV pflichtversichert sind, können sich Selbstständige entscheiden, ob sie sich in der PKV (Private Krankenversicherung) oder in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) versichern. In der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen.

In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Alter (dem Einstiegsalter), den Leistungen und dem Gesundheitszustand. Beispiele für Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privaten Krankenversicherung folgen weiter unten.

Können Models in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert werden?

Übrigens können sich Models bzw. Fotomodels nicht in der Künstlersozialkasse (KSK) versichern, da sie leider nicht als Künstler im Sinne der Künstlersozialkasse anerkannt werden. Schauspieler und Darsteller hingegen schon.

Wir verstehen das zwar auch nicht, aber diese Regelung ist nunmal so festgelegt. Wir haben oft genug mit der Künstlersozialkasse telefoniert und versucht, das ein oder andere Model dort zu versichern, aber keine Chance. Eine Mitarbeiterin der KSK war einmal so ehrlich und sagte uns, sie selbst kann das auch nicht nachvollziehen, zumal in vielen Situationen Models im Grunde das gleiche tun, nämlich vor der Kamera agieren, wie eben auch ein Darsteller. Es gibt oft genug bei Jobs und Shootings von Models auch “Darsteller-Verträge”. Man muss es also nicht verstehen, aber man muss es akzeptieren. Models können ihre Krankenversicherung nicht in der Künstlersozialkasse versichern.

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Die Kosten in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Als Grundlage für die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die sog. BMG (Beitragsbemessungsgrenze). Nach dieser Bemessungsgrenze richtet sich auch der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn das selbständige Model ein monatliches Einkommen von über 4.000 EUR verdient (Stand 2025), muss der Höchstbeitrag gezahlt werden. Dieser liegt aktuell bei monatlich zwischen 900,- und über 1.000 Euro bei der teuersten Krankenkasse, inkl. Pflegeversicherung (Stand 2025; abhängig von der Krankenkasse und dem ggf. anfallenden Zusatzbeitrag).

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden für die Beitragsbemessung alle Einkommensarten mitgerechnet. So zählen auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder auch Einnahmen aus weiteren Quellen wie bspw. Kapitaleinkünfte zur Beitragsbemessung.

Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich nur bedingt nach dem Einkommen; auch hier gibt es aber eine Grenze und zwar eine Untergrenze. Für den GKV Mindestbeitrag wird ein Mindesteinkommen von monatlich ca. 2.000 EUR angesetzt – und zwar unabhängig davon, ob das Einkommen tatsächlich in dieser Höhe liegt. Selbst wenn das Model ein Einkommen von bspw. nur 500,- EUR monatlich verdient, wird dennoch der Mindestbeitrag in Höhe von ca. 400,- EUR in der gesetzlichen Krankenkasse angesetzt.

Kurzer Exkurs in unsere Beratungspraxis und unsere Meinung zum GKV “Mindestbeitrag”

Selbst als Berater ist uns völlig unverständlich, weshalb das in der GKV so geregelt wurde, zumal es ja immer heißt, die gesetzliche Krankenkasse sei solidarisch und “fair”. So wirklich verstehen wir allerdings nicht, was daran fair sein soll, anstatt das tatsächliche Einkommen für die Beitragsberechnung für die gesetzliche Krankenkassen heranzuziehen, dass stattdessen ein höheres Einkommen angesetzt wird, um den GKV-Beitrag künstlich anzuheben und Menschen mit niedrigem Einkommen stärker zur Kasse zu bitten.

Genauso wenig verstehen wir übrigens, weshalb nur Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (abgekürzt JAEG) von 66.600 Euro im Jahr 2023 in die PKV wechseln dürfen. Weshalb nicht bei einem geringeren Einkommen? Worauf genau begründet sich diese Regelung? Eine Erklärung findet sich dazu nirgends, also darf man annehmen, dass es auch hier wie so oft politische Willkür ist.

Als Berater wissen wir selbstverständlich, dass beide Systeme, also sowohl GKV als auch PKV ihre Vorteile und Nachteile haben. Aber wenn man seitens der Politik seit Jahrzehnten behauptet, einer der größten Vorteile der GKV sei angeblich, dass sie “solidarisch und fair” ist und man auch nicht müde wird, dies bei jeder Diskussion herauszustellen, dann passt dieser künstlich erhöhte “Mindestbeitrag” ganz und gar nicht zu dieser Behauptung.

Wir hatten in den letzten Jahren sehr viele junge Kunden, die mit dem Modeln begonnen haben und weit weg waren von den 2.000 Euro monatlich. Und alle waren geschockt, als sie hörten wie hoch der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse ist und dass sie um die 400,- zahlen sollten. Einige haben sich sogar einzig und allein aus diesem Grund dagegen entschieden, sich als Model selbstständig zu machen. Traurig aber wahr. Anstatt junge Menschen, die etwas wagen möchten, zu unterstützen, legt man ihnen Steine in den Weg. Kein Wunder, dass Selbstständige  und Gründer in Deutschland prozentual so unterrepräsentiert sind, im Vergleich zu anderen Nationen.

So, entschuldigt, wenn wir unsere Sachlichkeit kurzzeitig vernachlässigt haben und unsere Verärgerung etwas zum Ausdruck gebracht haben, aber das musste an der Stelle sein.

UPDATE

Vermutlich haben nicht nur wir, sondern unzählige andere Berater auch “böse Briefe” an die politisch Verantwortlichen geschrieben, in Bezug auf den oben skizzierten “Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse”. Nach vielen vielen Jahren hat man sich entschieden, dieses ominöse Mindesteinkommen von 2.000 auf ca. 1.100 zu reduzieren. Dadurch wird dann der GKV Mindest-Beitrag von knapp 400,- Euro monatlich reduziert auf mittlerweile ca. 230,- monatlich.

Eine deutliche Absenkung, das ist schonmal ein Schritt in die richtige Richtung. Aber für einen jungen Menschen, der seine ersten Schritte in die Selbstständigkeit wagt und die ersten 12 bis 24 Monate nicht mehr als vielleicht 500,- bis 700,- verdient, für den sind auch 230,- Euro zu viel. Und fair ist dieser Beitrag auch nicht.

Weshalb genau muss es denn diesen Mindestbetrag eigentlich geben? Weshalb wird der GKV Beitrag nicht einfach ganz korrekt prozentual anhand des Einkommens ermittelt? Denn bei einem monatlichen Einkommen von bspw. 500,- Euro würde daraus bei den aktuellen GKV Beitragssätzen ein monatlicher Beitrag resultieren von:

ca. 90 Euro inkl. Pflegepflicht Versicherung für die gesetzliche Krankenkasse

DAS wäre fair ! Denn es wäre schlicht prozentual gemessen am Einkommen. Punkt. So und nicht anders müsste ein “solidarisches und faires System” aussehen.

So, genug aufgeregt 😉 Kommen wir zum System der privaten Krankenversicherung, wo es natürlich auch Licht und Schatten gibt, aber wenigstens gibt es bei der PKV klare Bestimmungen und nicht ein solches “Rumgeeiere” wie in der GKV – wo übrigens sehr gerne auch mal regelmäßig Leistungen aus dem gesetzlichen Katalog gestrichen werden; aber das ist eine andere Story. Das erläutern wir euch, sofern Interesse besteht im Rahmen einer Beratung.

Die Kosten in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Einstiegsalter des Models (also dem Alter bei Abschluss des PKV-Vertrags), den gewählten Leistungen und dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrags. Und nicht nach dem Einkommen.

Der Beitrag für eine private Krankenversicherung mit vergleichbaren Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung liegen für ein 25-jähriges selbstständiges Model zwischen 230,- und 250,- EUR monatlich.

Beispiele für ein 25-jähriges Model mit Durchschnittseinkommen (ca. 3.000 EUR)

Model Versicherungen Hinweise

Beispielrechnungen

Ein Model mit einem durchschnittlichen Einkommen in Höhe von 3.000 EUR monatlich hat folgende Krankenversicherung Kosten:

Zum Vergleich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Der Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ca. 580,- EUR (inkl. Pflegeversicherung).

Private Krankenversicherung (PKV): Der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung beträgt zwischen 230,- und 250,- EUR (inkl. Pflegeversicherung) bei vergleichbaren Leistungen wie in der GKV.

PKV Beiträge für höhere Komfort-Leistungen kosten in diesem Fall um die 300,- monatlich

Private Krankenversicherung (PKV): Tarife mit sehr hohen Leistungen kosten ab ca. 450,- aufwärts.

Model-Krankenversicherung Vergleich 2025

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